PPL (A) Lizenz
Voraussetzungen für den Kandidaten zur Lizenz des Privatpiloten
- minimales Alter zum Anfang der Schulung: 16 Jahre;
- minimales Alter zur Zeit der Lizenzbeantragung: 17 Jahre;
- notwendig ist fliegerärztlicher Urteil Part-MED min. der 2. Klasse
Typischer Verlauf der Ausbildung
- theoretische Schulung ca. 100 Stunden Vorlesungen und Selbststudium;
- praktische Schulung – min. 45 Stunden des Fluges mit dem Instrukteuren, drin 10 Stunden Selbstflug unter der Aufsicht des Instrukteuren;
- die staatlichen theoretischen Prüfungen vor der Luftfahrt Prüfungskommission, die an der Zivilluftfahrtbehörde in Warschau tätig ist;
- staatliche praktische Prüfung in der Form der Serienflüge mit dem Prüfer der Luftfahrt Prüfungskommission;
- Erwerben der Lizenz PPL (A)

