PPL (A) Lizenz

Voraussetzungen für den Kandidaten zur Lizenz des Privatpiloten

  • minimales Alter zum Anfang der Schulung: 16 Jahre;
  • minimales Alter zur Zeit der Lizenzbeantragung: 17 Jahre;
  • notwendig ist fliegerärztlicher Urteil Part-MED min. der 2. Klasse

Typischer Verlauf der Ausbildung

  • theoretische Schulung ca. 100 Stunden Vorlesungen und Selbststudium;
  • praktische Schulung – min. 45 Stunden des Fluges mit dem Instrukteuren, drin 10 Stunden Selbstflug unter der Aufsicht des Instrukteuren;
  • die staatlichen theoretischen Prüfungen vor der Luftfahrt Prüfungskommission, die an der Zivilluftfahrtbehörde in Warschau tätig ist;
  • staatliche praktische Prüfung in der Form der Serienflüge mit dem Prüfer der Luftfahrt Prüfungskommission;
  • Erwerben der Lizenz PPL (A)